BODYLAND - Pongaus größter Fitnessclub
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Industriestraße 44 | 5600 St.Johann / Pongau
E-Mail: info@bodyland.at

Öffnungszeiten

Parkplätze: kostenfrei verfügbar

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AGB | Impressum | Datenschutz

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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

bei Anmeldung ab 01.10.2018

​(AGBs bei Anmeldung bis 18.2.2018)

 

Vertragsabschluss

Antrag und Vertragsschluss
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird durch die Unterschrift auf dem Antragsformular gestellt. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an BODYLAND zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit BODYLAND. BODYLAND ist befugt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot schriftlich abzulehnen. Lehnt BODYLAND das Angebot nicht innerhalb dieses Zeitraums ab, kommt zwischen dem Antragsteller und BODYLAND ein zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamer Mitgliedsvertrag zustande; Tag des Vertragsabschlusses ist dann der Tag der Antragstellung. Der Antragsteller erhält beim ersten Clubbesuch nach Antragstellung eine Mitgliedskarte ausgehändigt und hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit den Club zu nutzen. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Clubs.

Zustellung rechtlich bedeutsamer Erklärungen, Angabe einer E-Mail-Adresse
Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B. mittels E-Mail) gewährleistet. Das Mitglied ist verpflichtet, BODYLAND bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Partner erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von BODYLAND (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Preisänderungen oder Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte Emailadresse zugestellt werden können.

Änderung Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) BODYLAND unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die BODYLAND dadurch entstehen, dass das Mitglied schuldhaft die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied in angemessener Höhe zu ersetzen.

Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

 

Nutzung der Clubs

Umfang der Clubnutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt zu einem Club oder mehreren Clubs und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Club ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Zutritt nur mit Mitgliedskarte
Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt in den Club bzw. die Clubs. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in den Club bzw. die Clubs nicht möglich.

Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte / Identitätsnachweis
Die Mitgliedschaft bei BODYLAND ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied BODYLAND ein Foto von sich zur Verfügung, welches von BODYLAND gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich BODYLAND vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Club durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

Verlust oder Diebstahl der Mitgliedskarte
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Den Verlust oder Diebstahl der Mitgliedskarte hat das Mitglied in einem der Clubs oder der Mitgliederverwaltung unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlustes oder Diebstahls wird die Zahlungsfunktion der Mitgliedskarte gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung befreit.

Gebühr bei (Neu-) Ausstellung der Mitgliedskarte
Für die Mitgliedskarte fällt eine Kaution von EUR 20,- an. Für die Neuausstellung der Mitgliedskarte bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird diese erneut fällig. Die alte Karte verliert mit der Aktivierung der neuen ihre Gültigkeit.

Aufladung Guthaben Mitgliedskarte
Die Mitgliedskarte kann vom Mitglied in den Clubs mit einem Guthaben aufgeladen werden. Die Zahlung von Shopartikeln wie Getränken oder Nahrungsergänzung ist ausschließlich über Kartenguthaben möglich.

Rückforderung von Guthaben
Das Mitglied ist berechtigt, bis zu einem Jahr nach Vertragsbeendigung die Rückforderung eines allfälligen Guthabens auf der Mitgliedskarte zu fordern, wobei das Rückforderungsersuchen schriftlich an die Geschäftsadresse von BODYLAND zu erfolgen hat. Mangels Rückforderung verfällt das Guthaben nach Ablauf von einem Jahr nach Vertragsbeendigung. BODYLAND verpflichtet sich, das Mitglied bei Vertragsbeendigung auf den mangels Rückforderung drohenden Verfall schriftlich hinzuweisen. Im Fall der Rückforderung wird das Guthaben – nach allfälliger Aufrechnung – durch BODYLAND auf das vom Mitglied angegebene Girokonto überwiesen.

Aufrechnung mit Guthaben
BODYLAND ist berechtigt, aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Mitglied bestehende offene Forderungen, insbesondere den fälligen Mitgliedsbeitrag, 14 Tage nach erfolgloser Mahnung mit einem allfälligen Guthaben des Mitglieds auf der Mitgliedskarte aufzurechnen. Das Recht von BODYLAND auf außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrages bleibt von der Aufrechnung unberührt.

 

Laufzeit & Kündigung

Die Mitgliedschaft beginnt am 01. des Folgemonats. Für die Zeit zwischen Zutrittsbeginn und Vertragsbeginn kann auf Wunsch ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Die Kosten für diesen Vertrag entsprechen dem aliquoten Mitgliedsbeitrag des folgenden Vertrags und werden mit diesem gemeinsam verrechnet.

Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien alle 6 Monate unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist durch schriftliche Mitteilung jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Das Mitglied kann jedoch erstmals unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindestvertragsbindung von 18 Monaten den Mitgliedsvertrag kündigen.

Tarif Premium Flexi: Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien monatlich durch schriftliche Mitteilung jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden.

Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragsteile können den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bzw. Mindestvertragsdauer kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Wenn nicht anders vereinbart, sind davon Gründe ausgenommen mit denen schon bei Vertragsabschluss gerechnet werden musste.

Stilllegung des Vertrages
Ist das Mitglied aus Gründen, die in seiner eigenen Sphäre liegen, verhindert die Clubs zu nutzen (zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Bundesheer bzw. Zivildienst, Schwangerschaft), ist das Mitglied verpflichtet, die Gründe für die Stilllegung des Vertrages mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist BODYLAND unverzüglich bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder BODYLAND zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

 

Zahlung und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge & Folgen bei Zahlungsverzug

Zahlungsarten
Mitgliedsbeiträge und Aktivierungsgebühren werden nach Wahl des Mitglieds bei Antragsstellung entweder vorab per EC- oder Kreditkarte im Club bezahlt oder von BODYLAND mittels SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.

Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Bei Vorauszahlung mittels EC- oder Kreditkarte wird der Mitgliedsbeitrag am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Das Mitglied ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu bezahlen. Im Falle der Bezahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren ist das Mitglied verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto im Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist BODYLAND berechtigt, dem Mitglied Mahnspesen in Höhe von 10,- Euro pauschal zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftgebühren in Rechnung zu stellen.
Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat wird zusammen mit der Gebühr für das gewählte Personal-Training und der Kaution für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig und ist per EC- oder Kreditkarte im Club zu bezahlen.

Nichtbenützung der Clubs
Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu bezahlen, wenn das Mitglied von den Trainingseinrichtungen von BODYLAND aus Gründen, die seiner eigenen Sphäre (z.B. Krankheit, Urlaub usw.) zuzurechnen sind, keinen Gebrauch macht.

Verzugskosten
BODYLAND behält sich das Recht vor, dem Mitglied allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene und notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied schuldhaft trotz Mahnung mit der Zahlung eines Betrags, in Verzug, ist BODYLAND berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle ist BODYLAND berechtigt, neben den Verzugskosten einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

​Preisanpassungsrecht, Änderung des Mitgliedsbeitrags, Änderung der AGB

Preisanpassungsrecht
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist BODYLAND berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. BODYLAND wird das Preiserhöhungsrecht schriftlich ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam, frühestens mit dem Inkrafttreten der Umsatzsteuererhöhung. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

Änderungen der AGB
BODYLAND ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Mitgliedsbeitrages und Leistungsumfang). Die Änderungen werden wirksam, wenn BODYLAND auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

 

Verhalten im Club

Hausordnung
Mit dem Antrag stimmt das Mitglied der Hausordnung zu, die im jeweiligen BODYLAND-Club aushängt.

Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes eines Clubs, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

Konsumverbote & verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied strengstens untersagt, in den Clubs zu rauchen oder alkoholische Getränke zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied strengstens untersagt Suchtgifte nach dem Suchtmittelgesetz, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (Anabolika) sowie alkoholische Getränke in die Clubs mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannte Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Club oder auf den von BODYLAND zur Verfügung gestellten Parkplätzen anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Haftung von BODYLAND
BODYLAND haftet gegenüber den Mitgliedern für Personenschäden und für Schäden aufgrund der Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, welche von BODYLAND selbst oder von einer Person, für die BODYLAND einzustehen hat, schuldhaft zugefügt wurden. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Bezahlung des Mitgliedsbeitrages oder der geschuldete Leistungsumfang). Im Fall der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Weiters haftet BODYLAND für Schäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für sonstige Schäden (ausgenommen Personenschäden, Schäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie Schäden betreffend die Hauptleistungspflichten) – wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen – haftet BODYLAND lediglich, wenn der Schaden von BODYLAND oder von einer Person, für die BODYLAND einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Auch das Mitglied haftet für sonstige Schäden nur dann, wenn der Schaden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

 

Schlussbestimmungen

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Johann im Pongau. Für Klagen gegen einen Verbraucher gilt § 14 KSchG.

Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

Impressum

 

BODYLAND Fitness & Wellness GmbH

Industriestraße 44
5600 St. Johann

Telefon: +43 6412 20818
E-Mail: info@bodyland.at

Vollständiger Firmenname: BODYLAND Fitness & Wellness GmbH
Ort der Gewerbeberechtigung: Industriestraße 44, 5600 St. Johann
Unternehmensgegenstand: Fitnesscenter

UID-Nummer: ATU 61909956
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchnummer: FN 264705y
Geschäftsführung/Juristische Person: Josef Lienbacher

Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit: Wirtschaftskammer Salzburg

Website: maon.digital

 

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt

Datenschutz

 

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1. Kontakt mit uns

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